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rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Masterclass Cocktail Manufaktur Toutoulas, insbesondere für Catering, Academy und Consulting. Sie regeln Buchung, Durchführung, Zahlung, Stornierung, Haftung, Datenschutz und Nutzungsrechte. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

MCM - Masterclass Cocktail Manufaktur
EINZELUNTERNEHMEN VON KYRIAKOS TOUTOULAS

Verbindlicher Stand: 2026-09-01. Massgeblich ist die bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung.

1.

Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Masterclass Cocktail Manufaktur Toutoulas, Aarepark 5A, 5000 Aarau, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer CH-020.1.082.023-4 (nachfolgend "MCM") und ihren Kunden, Auftraggebern, Teilnehmern und Vertragspartnern.

Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von MCM, insbesondere für Cocktail-Catering, Event-Hospitality, mobile Bar-Konzepte, Schulungen, Academy-Formate, Workshops, Consulting, Konzeptentwicklung, Beverage-Konzepte, Service Excellence, Operational Flow und vergleichbare Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MCM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.

Einbeziehung der AGB

Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde im Rahmen von Angebot, Auftragsbestätigung, Buchung, Formular, E-Mail-Korrespondenz oder sonstiger Kommunikation auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.

Mit Annahme eines Angebots, Bestätigung einer Buchung, Zahlung einer Anzahlung oder Inanspruchnahme der Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

Bei Online-Buchungen über die Webseite von MCM erfolgt die Einbeziehung dieser AGB dadurch, dass der Kunde vor Absenden der Buchung ausdrücklich bestätigt, die AGB gelesen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein (z.B. durch Ankreuzen einer entsprechenden Checkbox).

Bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für zukünftige Aufträge, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

3.

Angebote und Vertragsabschluss

Angebote von MCM sind bis zum Angebot genannten Datum verbindlich. Ist kein Datum angegeben, sind Angebote während 10 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern sie nicht ausdrücklich widerrufen werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und schriftliche Bestätigung durch MCM zustande.

Als schriftliche Bestätigung gelten auch E-Mail, digitale Angebotsannahme, unterzeichnetes Angebot oder eine andere nachvollziehbare digitale Zustimmung.

Grundlage des Vertrags sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung, die vereinbarten Eckdaten, diese AGB und gegebenenfalls weitere schriftliche Vereinbarungen.

MCM ist berechtigt, Angebote zeitlich zu befristen.

Änderungen nach Angebotsannahme können zu Preisanpassungen führen.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4.

Leistungsbereiche

MCM arbeitet in drei Hauptbereichen: Catering, Academy und Consulting. Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Catering umfasst insbesondere mobile Bar- und Beverage-Dienstleistungen, Cocktailservice, Barpersonal, Hospitality-Support, Eventlogistik und optional Equipment, Waren, Glasserie und Setups.

Academy umfasst Schulungen, Trainings, Workshops, Einzel- und Teamformate sowie Zertifikats- oder Teilnahmeformate rund um Bar, Mixology, Service, Produktverständnis und effiziente Arbeitsabläufe.

Consulting umfasst strategische, operative und kreative Beratungsleistungen für Bars, Hotels, Brands, Hospitality-Projekte, Beverage-Konzepte, Menü-Entwicklung, Service-Standards und Prozessoptimierung.

5.

Catering Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang im Catering ergibt sich aus dem Angebot. Dieser kann je nach Auftrag Personal, Vorbereitung, Rezepturen, Einkauf, Warenkalkulation, mobile Bar-Elemente, Glasserie, Tools, Garnituren, Aufbau, Abbau, Servicezeiten und Nachbereitung umfassen.

MCM ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Partner, Lieferanten oder Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern die Qualität der Leistung gewahrt bleibt.

Nicht enthalten sind Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind. Dazu können insbesondere besondere Genehmigungen, zusätzliche Dienstleistungen Dritter (Sicherheitsdienste, Mobiliar, Wasseranschlüsse, Starkstrom, Kühlung, Eisproduktion vor Ort, Reinigung ausserhalb des Barbereichs, Garderobe, Musik, Dekoration), behördliche Bewilligungen oder Sonderbewilligungen gehören. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Einholung sämtlicher behördlicher Bewilligungen verantwortlich.

6.

Academy Leistungen

Academy-Leistungen werden als offene Kurse, private Trainings, Corporate Trainings, Workshops oder individuelle Formate angeboten. Inhalt, Dauer, Ort, Sprache, Teilnehmerzahl und Skill-Level richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

MCM kann Trainingsinhalte an Gruppe, Vorkenntnisse, Zeitrahmen, Betriebskontext und Lernziel anpassen. Eine exakte Gleichheit mit früheren Trainings oder Beispielprogrammen ist nicht geschuldet.

Teilnahmezertifikate können nach Teilnahme und nach Ermessen von MCM ausgestellt werden. Ein Zertifikat bestätigt die Teilnahme und gegebenenfalls absolvierte Inhalte, jedoch keine staatlich anerkannte Berufsqualifikation, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Teilnehmer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, am Training teilzunehmen.

Bei Trainings mit Alkohol gelten die gesetzlichen Altersvorgaben.

MCM kann Teilnehmer bei sicherheitsrelevantem oder störendem Verhalten ausschliessen.

7.

Consulting Leistungen

Consulting-Leistungen sind Beratungs-, Konzeptions- und Entwicklungsleistungen. MCM schuldet eine fachgerechte Beratung nach bestem Wissen und nach dem vereinbarten Leistungsumfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Empfehlungen, Konzepte, Standards, Workflows, Kartenstrukturen, Beverage-Konzepte oder operative Massnahmen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen.

Der Kunde bleibt verantwortlich für rechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche, lebensmittelrechtliche, bauliche, finanzielle und behördliche Aspekte seines Betriebs oder Projekts.

8.

Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt MCM rechtzeitig, d.h. spätestens innerhalb der im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Fristen, alle Informationen, Unterlagen und Entscheide zur Verfügung, die für Planung, Kalkulation und Durchführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Datum, Ort, Zeiten, Anzahl Gäste oder Teilnehmer, Veranstaltungsart, Zugangssituation, Ansprechpartner, technische Anforderungen, Sicherheitsvorgaben und besondere Wünsche.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Verzögerungen, Zusatzkosten oder Qualitätseinschränkungen infolge unvollständiger oder falscher Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde stellt sicher, dass MCM am Leistungsort Zugang, Arbeitsfläche, Lagerfläche und notwendige Infrastruktur wie vereinbart nutzen kann.

9.

Preise, MWST und Nebenkosten

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. Ob Preise inklusive oder exklusive MWST ausgewiesen werden, richtet sich nach dem MWST-Status von MCM.

Soweit MCM mehrwertsteuerpflichtig ist oder wird, sind die Preise «exklusive» gesetzlicher Mehrwertsteuer und weist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat aus.

Nebenkosten (z.B. Anfahrts- und Transportkosten, Parkgebühren, Gebühren für Sonderbewilligungen) werden, soweit möglich, im Angebot aufgeführt. Nicht im Angebot ausgewiesene Nebenkosten werden nach effektivem Aufwand gemäss Belegen in Rechnung gestellt.

10.

Zahlung, Anzahlung und Verzug

MCM kann zur verbindlichen Reservierung eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar. Ist keine Frist genannt, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug kann MCM weitere Leistungen nach vorgängiger Mitteilung zurückhalten. Die aktuelle Mahnstufe sieht weder automatische Mahngebühren noch automatisch berechnete Verzugszinsen vor. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt, soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen. Zwingend gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

11.

Änderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit MCM. MCM wird den Kunden über erkennbare Mehrkosten informieren.

Zusätzliche Leistungen, verlängerte Einsatzzeiten, höhere Teilnehmer- oder Gästezahlen, Sonderwünsche, kurzfristige Anpassungen, Wartezeiten, externe Beschaffungen, die Organisation von Drittanbietern sowie sonstiger nicht vorhersehbarer Mehraufwand, der nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, können gesondert berechnet werden.

Soweit zeitlich möglich, informiert MCM den Auftraggeber vor Durchführung über den zusätzlichen Aufwand und die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail oder Messenger-Nachricht).

MCM ist berechtigt, solche Leistungen nach tatsächlichem Aufwand, auf Grundlage vereinbarter Stunden- oder Tagessätze oder durch eine angemessene projektbezogene Pauschale zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich insbesondere nach Umfang, Komplexität, Dringlichkeit sowie dem organisatorischen und personellen Aufwand der Zusatzleistung.

Entstehende Fremd-, Material-, Transport-, Reise-, Beschaffungs- und sonstige Drittkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ist aufgrund zeitlicher Dringlichkeit eine vorherige schriftliche Freigabe nicht möglich und ist die Zusatzleistung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich oder wird sie ausdrücklich durch den Auftraggeber, dessen Vertreter oder einen benannten Ansprechpartner vor Ort angefordert, gilt die Beauftragung als erteilt.

Kann eine Änderung aus organisatorischen, personellen, logistischen oder qualitativen Gründen nicht umgesetzt werden, ist MCM berechtigt, die Änderung abzulehnen.

12.

Stornierung durch den Kunden

Stornierungen durch den Kunden sind MCM schriftlich mitzuteilen.

Soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten die in Anhang A aufgeführten Stornierungsgebühren als verbindliche Grundlage der Abrechnung. Die Stornierungsgebühren verstehen sich als pauschalisierter Schadenersatz unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer allfälligen anderweitigen Nutzungsmöglichkeit.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MCM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.

Absage oder Verschiebung durch MCM

MCM kann eine Leistung absagen oder verschieben, wenn die Durchführung aus wichtigen Gründen unmöglich, unzumutbar oder sicherheitsrelevant bedenklich ist. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit von Schlüsselpersonen, Ausfall wesentlicher Lieferanten, höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen oder ausbleibende Zahlungen des Kunden.

MCM ist berechtigt, eine Veranstaltung oder Leistung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit von Schlüsselpersonen, Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit MCM den Ausfall schuldhaft verursacht hat; es gelten im Übrigen die Haftungsregelungen gemäss Ziffer 25.

14.

Teilnehmerzahlen, Warenplanung und Mindestabnahmen

Der Kunde teilt MCM die erwartete sowie die finale Gäste- oder Teilnehmerzahl fristgerecht mit. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die finale Gäste- oder Teilnehmerzahl spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung oder Schulung schriftlich mitzuteilen.

Die zuletzt schriftlich bestätigte Gäste- oder Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Mindestabnahmemenge und ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme vollständig zu vergüten.

Nachträgliche Reduktionen der Gäste- oder Teilnehmerzahl berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung, unabhängig davon, ob die tatsächliche Teilnehmerzahl unter der bestätigten Zahl liegt. Dies gilt insbesondere, da Personal-, Waren-, Logistik- und Kapazitätsplanungen auf Grundlage der bestätigten Gäste- oder Teilnehmerzahl erfolgen.

Erhöhungen der Gäste- oder Teilnehmerzahl bedürfen der vorherigen Abstimmung mit MCM. MCM wird sich bemühen, zusätzliche Leistungen bereitzustellen. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht jedoch nur, soweit Personal, Waren, Infrastruktur und sonstige Kapazitäten verfügbar sind. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

15.

Alkohol, Jugendschutz und verantwortungsvoller Service

MCM legt Wert auf verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken. Der Kunde ist verpflichtet, MCM vorab über minderjährige Gäste, besondere Sicherheitsvorgaben oder alkoholsensible Rahmenbedingungen zu informieren.

Alkoholische Getränke werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeschenkt, insbesondere unter Beachtung der in der Schweiz geltenden bundes- und kantonalrechtlichen Jugendschutzbestimmungen. MCM ist berechtigt, die Ausgabe alkoholischer Getränke an erkennbar alkoholisierte Personen, Minderjährige oder Personen mit sicherheitsrelevantem Verhalten zu verweigern.

Der Kunde bleibt als Veranstalter für die Gesamtveranstaltung, Sicherheit, Einlass, Aufsichtspflichten und Einhaltung behördlicher Vorgaben verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von MCM übernommen wurden.

16.

Lebensmittel, Allergene und Hygiene

MCM arbeitet nach professionellen Hygiene- und Qualitätsstandards. Der Kunde informiert MCM rechtzeitig über Allergien, Unverträglichkeiten, besondere Ernährungsformen oder sensible Gästegruppen.

MCM erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zu Lebensmitteln und Allergenen im Rahmen der anwendbaren lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. MCM kann darüber hinaus Hinweise zu Allergenen und Inhaltsstoffen geben, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die auf nicht mitgeteilten Allergien, Kreuzkontaminationen ausserhalb des Einflussbereichs von MCM oder falschen Angaben Dritter beruhen.

Lebensmittel, Garnituren, Säfte, Sirupe, Eis und andere Verbrauchsmaterialien sind nach Ende der Veranstaltung grundsätzlich nicht zur Rückgabe oder Erstattung vorgesehen, soweit sie speziell für den Auftrag beschafft oder vorbereitet wurden.

17.

Equipment, Bar-Setup und Material

Von MCM bereitgestelltes Equipment, Tools, Gläser, Bar-Elemente, Dekorationen, Menükarten, Transportboxen, Kühlgeräte oder sonstiges Material bleiben Eigentum von MCM oder des jeweiligen Lieferanten.

Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemässe Nutzung des von MCM zur Verfügung gestellten Materials, soweit der Schaden von ihm oder seinen Gästen verursacht wurde. Die Haftung umfasst insbesondere die Reparaturkosten oder, falls eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Materials.

MCM kann für hochwertiges Equipment eine Kaution oder eine gesonderte Materialvereinbarung verlangen. Bruch, Verlust oder Sonderreinigung kann nach Aufwand berechnet werden.

18.

Veranstaltungsort und Infrastruktur

Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarte Leistung geeignet ist. Dazu gehören insbesondere ausreichende Flächen, tragfähiger Untergrund, Beleuchtung, Strom, Wasser, Abwasser, Kühlung, sichere Wege, Ladezonen, Parkmöglichkeiten und Schutz vor Witterung.

Bei Outdoor-Events ist der Kunde für Wetterschutz, Windschutz, Regenalternativen, Sonnenschutz, geeignete Bodenverhältnisse und sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

Kann MCM wegen unzureichender Infrastruktur oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt leisten, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. MCM berücksichtigt jedoch ersparte Aufwendungen und eine allfällige anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazitäten angemessen.

19.

Personal, Arbeitszeiten und Pausen

Die Einsatzzeiten des Personals ergeben sich aus dem Angebot. Einsatzzeit umfasst, soweit vereinbart, Vorbereitung, Aufbau, Service, Abbau, Reinigung des unmittelbaren Barbereichs und Übergabe.

Verlängerungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und werden nach Aufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf die nächste volle Stunde aufgerundet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde gewährleistet angemessene Pausen, Zugang zu Trinkwasser, sichere Arbeitsbedingungen und respektvollen Umgang mit dem eingesetzten Personal. Bei unzumutbaren Bedingungen ist MCM berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder abzubrechen.

20.

Academy Teilnahmebedingungen

Academy-Teilnehmer sind verpflichtet, Anweisungen der Coaches zu befolgen, insbesondere bei der Nutzung von Barwerkzeugen, Glas, Eis, Messern, elektrischen Geräten, heissen Flüssigkeiten oder Alkohol.

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Teilnehmer müssen gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Risiken vor Beginn mitteilen.

Bei Nichterscheinen, Verspätung oder vorzeitigem Abbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, sofern MCM die Leistung ordnungsgemäss bereitgestellt hat. Der Kunde ist berechtigt, bis 24 Stunden vor Kursbeginn ohne zusätzliche Kosten einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

Für Corporate Trainings ist der Auftraggeber verantwortlich, nur geeignete Teilnehmer anzumelden und interne Vorgaben, Arbeitszeiten, Versicherungen und Sicherheitsregeln mit den Teilnehmenden zu klären.

21.

Consulting Ergebnisse und Umsetzung

Consulting-Ergebnisse können in Form von Gesprächen, Workshops, Präsentationen, Konzeptpapieren, Kartenstrukturen, Rezepturen, Prozessvorschlägen, Trainingsplänen, Moodboards, Checklisten oder anderen Arbeitsdokumenten erbracht werden.

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung der Empfehlungen. MCM haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, Kostenentwicklungen, Personalentscheidungen, Marktreaktionen oder wirtschaftliche Ergebnisse des Kunden.

Werden externe Faktoren wie Lieferanten, Mitarbeiterqualifikation, Standort, Budget, Genehmigungen oder Managemententscheidungen nicht entsprechend umgesetzt, kann dies die Wirkung des Consultings beeinflussen.

22.

Nutzungsrechte an Konzepten und Unterlagen

Konzepte, Schulungsunterlagen, Rezepturen, Methoden, Workflows, Präsentationen, Designansätze, Kalkulationen, Checklisten, Fotos, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse von MCM sind urheberrechtlich, Know-how-rechtlich oder vertraglich geschützt, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde an von MCM erstellten Konzepten, Unterlagen, Rezepturen und Schulungsmaterialien ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrechts zur internen Nutzung im eigenen Betrieb. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere einer Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verkauf, Schulung Dritter unter Verwendung dieser Unterlagen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MCM erlaubt.

Individuell für den Kunden erstellte finale Arbeitsergebnisse dürfen im eigenen Betrieb genutzt werden, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, interne Methoden und nicht final freigegebene Entwürfe bleiben bei MCM.

23.

Bild-, Video- und Referenznutzung

MCM darf den Namen und das Logo von Unternehmenskunden (B2B), allgemeine Projektinformationen sowie anonymisierte Bilder von Set-ups (ohne Personenbezug) als Referenz für eigene Marketingzwecke verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Bei Privatkunden (natürliche Personen) und bei der Verwendung von Bildmaterial, das identifizierbare Personen zeigt, erfolgt eine Nutzung zu Marketingzwecken nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.

Bild- und Videomaterial von Veranstaltungen darf nur genutzt werden, soweit die hierfür erforderlichen Rechte vorliegen. MCM beachtet bei der Aufnahme und Verwendung von Bild- und Videomaterial die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person (Art. 28 ZGB) sowie die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit erforderlich, holt MCM entsprechende Einwilligungen ein oder weist vor Ort deutlich auf Foto-/Videoaufnahmen hin.

Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestelltes Bild-, Logo-, Marken- oder Textmaterial rechtmässig verwendet werden darf und stellt MCM von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf vom Kunden bereitgestelltem Material beruhen.

24.

Datenschutz und Vertraulichkeit

MCM bearbeitet Personendaten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) in der jeweils geltenden Fassung und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von MCM.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass MCM zur Vertragsdurchführung erforderliche Daten verarbeitet, insbesondere Kontaktdaten, Projektdaten, Rechnungsdaten, Teilnehmerdaten und Kommunikationsdaten.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Davon ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungs- oder Auskunftspflicht gegenüber Behörden oder Gerichten. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Betriebsinterna, Kalkulationen, Kundendaten, Rezepte, Konzepte, Preisstrukturen und nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich.

25.

Haftung und Versicherung

MCM haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MCM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist für eine ausreichende Veranstalterhaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Sachversicherung, Diebstahlsicherung und sonstige erforderliche Versicherungen verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich von MCM übernommen wurden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MCM zurückzuführen sind. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben unberührt.

MCM haftet nicht für Schäden, die durch Gäste, Teilnehmer, andere Dienstleister, den Veranstaltungsort, mangelhafte Infrastruktur, behördliche Eingriffe oder unzureichende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, soweit MCM daran kein Verschulden trifft.

26.

Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemie, Epidemie, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Terror, Stromausfall, Verkehrssperren, Lieferausfälle, Sicherheitslagen oder vergleichbare Ereignisse.

Im Fall höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von aussergewöhnlicher Intensität, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, erhebliche Störungen von Transportwegen oder behördliche Verfügungen, die die Durchführung der Veranstaltung verunmöglichen oder unzumutbar machen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten von MCM sind vom Kunden zu bezahlen. Die Parteien bemühen sich in solchen Fällen vorrangig um eine Verschiebung oder eine einvernehmliche Lösung (z.B. Gutschrift).

Dauert die Beeinträchtigung durch höhere Gewalt länger als 60 Tage an oder ist absehbar, dass die Leistungen dauerhaft nicht oder nur mit unzumutbarer Verzögerung erbracht werden kann, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

Die Parteien werden nach Treu und Glauben eine angemessene Lösung suchen, insbesondere Verschiebung, Anpassung des Leistungsumfangs oder Ersatztermin.

27.

Kommunikation und Schriftform

Rechtserhebliche Erklärungen wie Buchungen, Änderungen, Stornierungen, Mängelanzeigen oder Fristsetzungen müssen schriftlich erfolgen. E-Mail genügt, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung per E-Mail gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Kunden abrufbar ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, MCM Änderungen seiner Kontaktangaben mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle Kontaktinformationen bereitzustellen und sicherzustellen, dass Mitteilungen von MCM empfangen werden können.

Projektbezogene Abstimmungen über Messenger, Telefon oder mündliche Besprechungen werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

28.

Mängelanzeige und Abnahme

Offensichtliche Mängel sind MCM unverzüglich, d.h. während der Leistungserbringung bzw. unmittelbar nach deren Abschluss anzuzeigen.

Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als vertragsgemäss erbracht. Verdeckte Mängel sind MCM nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.

Bei Consulting- oder Konzeptleistungen gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.

29.

Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit zulässig. Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz im Ausland bleiben allfällige zwingende Bestimmungen des Rechts des Wohnsitzstaates vorbehalten, soweit diese zwingend Anwendungen finden.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MCM. Für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstandsvorschriften des Schweizer Rechts; insbesondere bleibt der Wohnsitzgerichtsstand der Konsumentinnen und Konsumenten vorbehalten. MCM ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern nicht eine neuere Fassung vereinbart wird.

30.

Anhang A - verbindliche Stornierungsstaffel

Die nachstehenden Stornierungsstaffeln gelten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

A1. Catering und Event-Hospitality

Zeitpunkt der Stornierung

Stornogebühr

Bis 60 Kalendertage vor Event

25 % der vereinbarten Auftragssumme

59 bis 30 Kalendertage vor Event

50 % der vereinbarten Auftragssumme

29 bis 14 Kalendertage vor Event

75 % der vereinbarten Auftragssumme

13 Kalendertage oder weniger

100 % der vereinbarten Auftragssumme

Unabhängig von der vorstehenden Stornopauschale sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen oder nicht mehr vermeidbaren Fremdkosten, Lieferantenkosten, Warenbestellungen, Reise- und Logistikkosten sowie Aufwendungen Dritter vollständig vom Kunden zu erstatten.


A2. Academy und Trainings

Zeitpunkt der Stornierung

Stornogebühr

Bis 21 Kalendertage vor Training

25 % der vereinbarten Auftragssumme

20 bis 8 Kalendertage vor Training

50 % der vereinbarten Auftragssumme

13 Kalendertage oder weniger

100 % der vereinbarten Auftragssumme

Die Stornopauschalen berücksichtigen insbesondere die Reservierung von Coach-Kapazitäten, die Vorbereitung von Schulungsinhalten, organisatorischen Aufwand sowie die Blockierung des vereinbarten Termins. Bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Fremdkosten (insbesondere Raummieten, Reise- und Übernachtungskosten sowie speziell beschaffte Schulungsunterlagen oder Materialien) werden zusätzlich berechnet. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung von MCM.


A3. Consulting

Zeitpunkt der Beendigung

Vergütung

Vor Projektbeginn

Bereits erbrachte Leistungen, Vorbereitungsarbeiten und angefallene Fremdkosten werden nach Aufwand berechnet. Eine vereinbarte Start- oder Konzeptionspauschale bleibt geschuldet.

Nach Projektbeginn bzw.

nach Durchführung des

Kick-offs

Sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen werden vergütet. Zusätzlich kann MCM bereits reservierte und nicht mehr anderweitig nutzbare Kapazitäten in Rechnung stellen.

Laufende

Beratungs- oder

Retainerverträge

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit und den vereinbarten Kündigungsfristen. Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

Vorzeitige Beendigung von Consulting-Leistungen

Wird ein Consulting-Projekt durch den Kunden abgesagt, verschoben oder vorzeitig beendet, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Analysen, Workshops, Konzepte, Präsentationen, Dokumentationen, Projektmanagement sowie Vorbereitungsarbeiten.

Bereits entstandene Fremdkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie speziell für das Projekt reservierte oder eingeplante Kapazitäten werden zusätzlich berechnet.

Bei laufenden Beratungsverträgen (Retainer) gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die vereinbarte Vergütung bleibt bis zum Ablauf dieser Fristen geschuldet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Masterclass Cocktail Manufaktur Toutoulas, insbesondere für Catering, Academy und Consulting. Sie regeln Buchung, Durchführung, Zahlung, Stornierung, Haftung, Datenschutz und Nutzungsrechte. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

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